Solaranlagen ABC – Ratgeber & Tipps

Solaranlagen für Freiflächen

Photovoltaikanlagen für Freiflächen sind in der Regel größer und ertragreicher als PV-Anlagen, die für Dachmontagen vorgesehen sind. Um eine PV-Anlage auf eine Ihrer Freiflächen zu installieren, wird eine Fläche von 20.000 qm und mehr benötigt. Hier kann eine Photovoltaik-Anlage installiert werden, die einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag bringt. Firmen werden diese zumeist gewerblichen Investoren vorschlagen. Es ist auch möglich kleinere Anlagen auf privaten Grundstücken einzurichten, in der Praxis spielt diese Variante jedoch kaum eine Rolle.

Anfrage Freiflächenvermietung für PV-Anlage

Nutzen Sie Ihre brachliegenden Flächen ab 20.000 m²! So können Sie diese Flächen gewinnbringend nutzen.

  • Brachliegende und ungenutzte Freiflächen können wirtschaftlich und gewinnbringend genutzt werden.
  • Zusätzlich eine Gewinnbeteiligung über die laufenden Erträge der Photovoltaik-Anlage
  • oder eine Einmalpachtzahlung

Wie ist eine Photovoltaikanlage für Freiflächen aufgebaut?

Die einzelnen Solarmodule werden bei Freiflächen PV-Anlagen auf Metallrahmen montiert. Vorteil dabei ist, dass Ausrichtung und Neigung optimal eingestellt werden kann. In der Praxis kommen in erster Linie niedrige Gestelle zum Einsatz, deren Unterkante sich unmittelbar über dem Boden befindet. Sofern die Fläche zu einem gewissen Teil noch landwirtschaftlich genutzt werden, ist die Montage auch auf höheren Gestellen möglich. Um eine Verschattung zu vermeiden, werden die einzelnen Modulreihen mit mehreren Metern Abstand aufgestellt. Mit der Solaranlage wird Gleichstrom produziert, welcher direkt vor Ort in Wechselstrom umgewandelt wird. Anschließend erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Im Vergleich zu privaten Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern müssen dem Netzbetreiber bei Freiflächenanlagen umfangreichere Fernsteuerungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Welche Flächen sind für PV-Anlagen geeignet?

Solaranlagen auf einer Freifläche werden durch das EEG nur dann gefördert, wenn es sich dabei um eine Konversionsfläche, eine bereits versiegelte Fläche oder eine landwirtschaftliche Fläche handelt. Bei Konversionsflächen handelt es sich um Flächen, die vorher landwirtschaftlich oder militärisch genutzt wurden. Wichtig ist zudem, dass die Fläche frei von Verschattungen ist. Werden die Solarmodule auf einem Hang oder einer sonstigen unebenen Fläche aufgestellt sollte diese in südliche Richtung ausgerichtet werden.

Der Begriff Konversion kommt aus dem Bereich der Stadtplanung und beschreibt Flächen, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden können. Somit sollen brachliegende Flächen wieder in den wirtschaftlichen Kreislauf aufgenommen werden. Bevorzugt werden hier brachliegende Flächen, die ehemals militärisch genutzt wurden oder Schadstoffbelastet sind. Auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Ertrag mehr bringen, können als Konversionsfläche ausgewiesen werden.

Das Aufstellen einer Solaranlage zählt aus Baumaßnahme, die unter das Bauplanungsrecht fällt. Für private Anlagen auf Dächern gelten Ausnahmeregelungen, mit denen die Einhaltung der geltenden Vorschriften auf den Hausbesitzer übertragen wurde. In diesen Fällen wird auf die Ausstellung einer Baugenehmigung verzichtet. Bei Solaranlagen auf Freiflächen greifen diese Regelungen jedoch nicht. Hier ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Die Entscheidung, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wird, obliegt immer der betreffenden Kommune. Einen Rechtsanspruch auf Änderung des Bebauungsplans gibt es nicht. Zudem kann die Kommune weitere Auflagen an die Ausstellung der Genehmigung knüpfen. Dies gilt beispielsweise bezüglich der möglichen Höhe oder einer erforderlichen Ausgleichsbegrünung.

Im Durchschnitt wird pro Hektar ein jährlicher Stromertrag zwischen 400.000 und 500.000 Kilowattstunden erzielt. Seit 2014 gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keine feste Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen mehr. Im Januar 2015 beschloss die Bundesregierung, Förderungen nur noch im Rahmen einer Ausschreibung zu vergeben. Bereits vor den Neuregelungen wurden Solaranlagen auf Freiflächen im Vergleich zu privaten Dachanlagen weniger stark gefördert. Dennoch ist ein wirtschaftlicher Betrieb solcher Anlagen möglichen. Sinkende Preise für Solarmodule bei gleichzeitig steigenden Strompreisen ermöglichen den Betrieb auch ohne staatliche Förderung.

Die Anschaffungskosten für Solaranlagen auf Freiflächen sind in den letzten 10 Jahren um fast 70 Prozent gesunken. Wie hoch die Kosten genau ausfallen hängt immer von der Anlagengröße bzw. der zur Verfügung stehenden Fläche ab. Generell gilt, je größer die Anlage desto günstiger ist im Verhältnis der Preis. Für größere Solaranlagen ab 40 bis maximal 500 Kilowatt peak kann von einem Anschaffungspreis von 1.350 Euro pro Kilowatt peak ausgegangen werden. In diesem Preis ist die Montage in der Regel bereits enthalten. Dazu kommen noch die Kosten für Wartung, Versicherungen sowie das Ausstellen der Baugenehmigung.