Solaranlagen ABC – Ratgeber & Tipps

Dachfläche vermieten / verpachten für Photovoltaik

Die Dachflächenvermietung für Photovoltaikanlagen eignet sich immer dann, wenn man große Flächen (z..B. größere Gebäude, Lagerhallen, Produktionshallen usw.) zur Vermietung bereitstellen kann. Auch Hauseigentümer haben die Möglichkeit mit der Dachfläche ihres Eigenheims Mieteinnahmen zu generieren. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die zu vermietende Fläche alle notwendigen Kriterien erfüllt und nicht zu klein ist. Solaranlagen-ABC vermittelt Unternehmen, die Ihre Dachfläche anmieten, Ihr Dach kostenlos sanieren oder Ihnen dafür attraktive Pachtzahlungen bieten. Sollten sie auch über eine ausstehende Dachsanierung nachdenken, kann die Installation der PV – Anlage mit einer Dachsanierung kombiniert werden.

Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen

Insbesondere für Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebsstätten (Agrargenossenschaften, Tierproduktionsanlagen, Landwirtschaftliche Einrichtungen im Allgemeinen, große Produktions- und Lagerhallen, Gewerbebetriebe und Wohnungsbaugenossenschaften, öffentliche Einrichtungen wie Hallenbäder, Schulen und Großbetriebe  mit überschüssiger Freifläche, welche nicht selbst eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach betreiben jedoch die Stromerzeugung aus umweltfreundlicher Solarenergie fördern möchten, ist die Dach- oder Freiflächenvermietung an Dritte geeignet. Der Eigentümer der Immobilie oder der Grundstücksfläche stellt dazu einem Investor die Dachfläche zur Verfügung. Dieser errichtet auf der gemieteten Dachfläche eigenständig eine Photovoltaikanlage und ist für die Wartung und Pflege dieser verantwortlich. Dem Eigentümer entstehen somit keine Kosten durch die Photovoltaikanlagen. Für die Vermietung erhält der Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks eine monatliche oder jährliche Miete vom Betreiber der Photovoltaikanlage, eine Einmalpachtzahlung oder eine kostenlose Dachsanierung. Dachfläche vermieten lohnt sich!

Somit werden Sie ein Teil der Energiewende in Deutschland und tragen zur nachhaltigen Energiegewinnung mittels Photovoltaik (PV) bei und erhalten dafür auch noch lukrative Pachtungszahlungen.

Vereinbarte Miete gegen Dachnutzung

Dieses Geschäftsverhältnis wird durch einen Pachtvertrag geregelt. Der Betreiber der Photovoltaikanlage erhält die aktuell gültige Einspeisevergütung durch die Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des örtlichen Netzbetreibers. Der Vermieter der Dach- oder Freifläche erhält im Gegenzug vom Betreiber die vereinbarte Miete. Die Höhe der Pacht für das Dach oder die Freifläche wird individuell bestimmt und hängt von einigen wichtigen Faktoren ab, z.B. die Länge der Kabeltrasse, dem Trassenverlauf durch Fremdgrundstücke oder Bundesstraßen bis zum Einspeisepunkt, dem Zustand des Daches und der evtl. partiellen Instandsetzung der Dachhaut. Je nach Vereinbarung zwischen Eigentümer und Investor kann die Pachtzahlung jährlich festgesetzt werden oder monatlich anfallen oder als Einmalpachtzahlung direkt nach Installation der PV Anlage. Auch die Möglichkeit eines gewissen Prozentsatzes von der jährlich erwirtschafteten Gesamtleistung als Pachtzins festzusetzen besteht.

Kostenlose Dachsanierung gegen Dachnutzung

Für Besitzer von großen Dachflächen wie z.B. große Produktions- und Lagerhallen, Gewerbebetriebe und Wohnungsbaugenossenschaften, öffentliche Einrichtungen, Tennishallen und Sporthallen, Reithallen und Weitere ist meist eine kostenlose Dachsanierung von größerem Interesse. Dabei erhält der Vermieter der Fläche einen kostenfreien Austausch der Dachhaut von einem Dachdeckermeisterbetrieb mit voller Gewährleistung gemäß § 13 VOB/B. So kann auch bei dieser Variante der Vermieter der Dachflächen an den Einnahmen der Photovoltaikanlage beteiligt werden. Bei einer Dachsanierung entstehen schnell Kosten in Höhe von 50.000€-300.000€.

 

Auf Ihren freien Flächen, (Dachfläche oder Freilandfläche), wird von einem Investor eine Photovoltaikanlage installiert. Sie setzen ein Zeichen für eine saubere Umwelt, ganz ohne Ihr aktives Zutun.

Voraussetzungen zur Dach Verpachtung für Photovoltaik

Die Voraussetzungen für Flachdächer:

  • Die Prüfung der Statik muss ein positives Ergebnis liefern
  • Die Dachfläche darf nicht verschattet sein
  • Eine erstrangige Dienstbarkeit sollte erreicht werden
  • Flachdächer sollten eine Mindestgröße von 600 Quadratmeter haben

Die Voraussetzungen für Schräg-/ Sheddächer:

  • Die Prüfung der Statik muss ein positives Ergebnis liefern
  • Die Dachfläche darf nicht verschattet sein
  • Eine erstrangige Dienstbarkeit sollte erreicht werden

Was bedeutet “Erstrangige Dienstbarkeit”?

Die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch des Grundeigentümers sichert dem Mieter/Pächter/Betreiber das Nutzungsrecht am Dach über die vertraglich vereinbarte Laufzeit und zwar unabhängig vom Eigentümer des Daches zu.

Sollten Sie sich für die Verpachtung Ihrer Dachfläche entscheiden, so beginnt jedes Projekt mit einem ersten telefonischen Beratungsgespräch und einem späteren Termin vor Ort. Persönliche Treffen werden aufgrund der aktuellen Situation auf ein Minimum beschränkt. Bei diesem Kontakt zwischen Vermieter und Investor lernen Sie zunächst einmal das Photovoltaik-Unternehmen und deren angebotene Leistungen kennen. Bei einem späteren Treffen werden die Dachflächen begutachtet, Verschattung verursachende Bäume oder Gebäude aufgenommen. Bei diesem Treffen werden offene Fragen des zukünftigen Vermieters im Detail besprochen bzw. beantwortet.

Der Dachdeckerbetrieb/ PV-Unternehmen / Anlagenbetreiber entwickelt eigenständig das gesamte PV-Bauprojekt und schafft damit die nötigen Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung. Ihnen als Eigentümer entstehen keine Kosten durch die Installation der Photovoltaikanlage.

Bei der Dachvermietung mit kostenloser Dachsanierung kümmert sich das Dachdeckerunternehmen um den einwandfreien Zustand der Dachfläche.

Das Dachdeckerunternehmen, welches später die PV-Anlage montiert, prüft vorab über Google Earth die Ausrichtung des Daches und die Einstrahlungswerte an Ihrem Standort für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Nach der Projektierung wird die Photovoltaikanlage installiert und an das öffentliche Netz Ihres Netzbetreibers angeschlossen.

 

Für die Vorbereitung des Projektes ist es notwendig, dass das PV-Unternehmen mit Ihrer Zustimmung beim zuständigen Netzbetreiber unverbindlich und kostenlos den Netzverknüpfungspunkt abfragt. Mit diesem Antrag wird geprüft, an welchen Netzverknüpfungspunkten (NVP) die Photovoltaikanlage ans Stromnetz vor Ort angeschlossen werden kann. Nachdem alle Unterlagen beim Netzbetreiber eingereicht sind, dauert es in der Regel acht Wochen, bis das Ergebnis vorliegt.

Nach einer positiven Aussage zur Einspeiseanfrage wird danach zwischen Ihnen und dem Photovoltaikunternehmen der Pachtvertrag ausgearbeitet und geschlossen. Zur dinglichen Sicherung der Photovoltaikanlage benötigt der Betreiber der PV- Anlage eine erstrangige Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in Ihrem Grundbuch. Die Laufzeit der Pachtverträge betragen in der Regel 30 Jahre, da die Rekapitalisierung der Sanierung/Pachtzahlung und der Installierten PV Anlage bei der derzeitigen und stetig sinkenden Einspeisevergütung, mindestens 20 Jahre dauern kann, je nach Einstrahlung an Ihrem Standort. Bei einigen Anbietern werden Sie nach der 20 Jahresfrist an den jährlichen Einnahmen der PV Anlage beteiligt. Am Ende des vereinbarten Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, die PV Anlage abbauen zu lassen, weiterlaufen zu lassen und weiterhin eine Pacht zu bekommen oder als dritte Möglichkeit die Anlage für einen vereinbarten Obolus zu übernehmen und weiter zu betreiben.

Nach derzeitigem Wissensstand laufen die Anlagen bis zu 50 Jahre. Auch ist die Technik der Stromumrichter so ausgereift, dass kaum noch Ausfälle zu verzeichnen sind. Dies beweisen auch die langen Gewährleistungszeiträume sowie Leistungsgarantien, die vom Hersteller angeboten werden. Bspw. bei Modulen werden derzeit nach 25 Jahren noch 87% der ursprünglichen Leistung garantiert.

Sie wollen Ihr Dach vermieten gegen eine Pachtzahlung bzw. Ihre Dachfläche verpachten inkl. einer kostenlosen Dachsanierung?

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für eine erstmalige Beurteilung des Daches:

  • Adresse der entsprechenden Gebäude inklusive Ortes und Ortsteil
  • Informationen über die aktuelle Gebäudenutzung
  • Bilder von den Gebäuden und Giebelseiten zwecks Dachneigung, Bilder der Dacheindeckung, vom Dachstuhl bzw. der Dachinnenkonstruktion, statische Unterlagen falls vorhanden
  • Grundbuchauszug, dieser sollte nicht älter als 6 Monate sein
  • Einen amtlichen Lageplan falls vorhanden
  • Unterschriebene Vollmacht zur Netzanfrage an den Energieversorger

 

Die Vorteile der Flächenverpachtung für Photovoltaikanlagen liegen klar auf der Hand. Ihre Einnahmen sind auf bis zu 20 Jahre via Pachtvertrag garantiert. Investitionskosten und Eigenleistungen bleiben für Sie aus. Die Option der Anlagen-Übernahme nach Vertragsende kann Ihre eigenen Stromkosten um ein Vielfaches reduzieren.